Die Gerresheimer Holdings GmbH & Co. KG hat als Hauptaktionärin der Gerresheimer Glas AG die Gesellschaft aufgefordert, einen Beschluss zur
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Gerresheimer
Holdings GmbH & Co. KG gegen Gewährung einer Barabfindung von 16,12 Euro je Aktie auf die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
der Gerresheimer Glas AG am 13. Mai 2003 zu setzen. Der Anteil der
Gerresheimer Holdings GmbH & Co. KG an der Gerresheimer Glas AG
beträgt derzeit 98,56 Prozent. Die Höhe der Barabfindung wurde auf der
Grundlage eines Bewertungsgutachtens der PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgelegt.