Die Spar Handels AG und die ITM Entreprises S.A. haben am 14. April 2005 mit den Anfechtungsklägern gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung einen gerichtlich protokollierten Vergleich geschlossen. ITM Entreprises S.A. verpflichtet sich darin, den Minderheitsaktionären der Spar AG eine zusätzliche Barabfindung in Höhe von 2,72 Euro je auf den Inhaber lautende Stammaktie sowie in Höhe von 0,75 Euro je auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie zu zahlen. Damit ergibt sich insgesamt eine Barabfindung in Höhe von 7,00 Euro je auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie sowie in Höhe von 9,50 Euro je auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie. Der Übertragungsbeschluss ist im Anschluss an diesen Vergleichsschluss in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam geworden.